Infos zur Asbestentsorgung

Asbest ist ein gesundheitsgefährdender Baustoff, der lange Jahre in Unkenntnis seiner gefährlichen Eigenschaften im Baubereich eingesetzt wurde.

Bei unsachgemäßem Umgang (wie zerbrechen oder zersägen von Asbestzementplatten) können Asbestfasern freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen. Beim Einatmen in die Lunge sind schwerste Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs möglich.

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit asbesthaltigen Produkten, die heute im wesentlichen nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen, und deren ordnungsgemäße Abfallentsorgung.

Asbest wird als Sonderabfall grundsätzlich zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gerechnet.


Es wir unterschieden zwischen:
schwach gebundenes Asbest, wie Spritzasbest und Asbeststäuben

fest gebundenem Asbest
(Asbestzementplatten, Blumenkübel, Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Abwasserrohre, Bodenbeläge)